Reha-Sport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Reha-Sport kann auch für Kinder in betracht kommen. Reha-Sport kann nach einer postoperativen Reha oder physitherapeutischen Behandlungen als weiterführendes Training zum Behandlungserfolg beiführen. Er kann aber auch vorbeugend oder bei akuten Beschwerden verordnet werden.
Reha-Sport darf von jedem Arzt verordnet werden. Die Verordnung(Muster56) nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kontaktieren uns im Anschluss damit Sie mit Ihrem Training beginnen können.
Das Gruppenprogramm wird zu 100% von den Krankenkassen getragen.
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